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DIE STUDIERENDENVERTRETUNG DES BPV

 

Allgemeines zum Studiengang "Lehramt am Gymnasium" - Infos für Abiturienten und Erstsemester

 

Die Ausbildung für das Lehramt an Gymnasien erfolgt durch ein sog. "vertieftes" Studium. Dabei beträgt die Mindeststudienzeit derzeit 8 Semester, die Regelzeit wird etwa mit 9-11 Semestern angegeben. Wer eine Lehrbefähigung an einem Gymnasium anstrebt, muss sich bereits zu Beginn des Studiums für eine bestimmte Fächer-kombination entscheiden, die durch ein sog. Erweiterungsfach bzw. eine Zusatz-qualifikation ergänzt werden kann. 

Wo kann ich das "Lehramt am Gymnasium" in Bayern studieren?

Das Lehramt am Gymnasium kann mit Einschränkungen für bestimmte Fächer-verbindungen an folgenden Universitätsstandorten in Bayern studiert werden. Genaueres über die einzelnen Unis kann durch den Link zu den Hochschulstandorten in Erfahrung gebracht werden (Klick auf gewünschten Studienort):

Fächerkombinationen

Die Erste Staatsprüfung kann in folgenden Fächerverbindungen abgelegt werden:

 

(Quelle: Kultusministerium)

 

Biologie, Chemie

Biologie, Physik

Chemie, Erdkunde 1)

Deutsch, Englisch

Deutsch, Erdkunde 1)

Deutsch, Französisch 1)

Deutsch, Geschichte 1)

Deutsch, Latein

Deutsch, Religionslehre

Deutsch, Sozialkunde 1)

Deutsch, Sport 1)

Englisch, Erdkunde 1)

Englisch, Französisch

Englisch, Geschichte 1)

Englisch, Informatik 1)

Englisch, Italienisch 1)

Englisch, Latein

Englisch, Psychologie 2)

Englisch, Religionslehre

Englisch, Russisch 1)

Englisch, Sozialkunde 1)

Englisch, Spanisch 1)

Englisch, Sport

Englisch, Wirtschaftswissenschaften

Erdkunde, Physik 1)

Erdkunde, Wirtschaftswissenschaften 1)

Französisch, Latein 1)

Französisch, Spanisch 1)

Griechisch, Latein 1)

Informatik, Mathematik

Informatik, Physik 1)

Informatik, Wirtschaftswissenschaften 1)

Kunst (Doppelfach)

Latein, Psychologie 1)

Latein, Religionslehre

Latein, Sport

Mathematik, Physik

Mathematik, Psychologie 2)

Mathematik, Religionslehre

Mathematik, Sport

Mathematik, Wirtschaftswissenschaften

Musik (Doppelfach)

Religionslehre, Sport 1)

______________

1) Bei dieser Fächerverbindung wird auf Grund der Stundentafeln des Gymnasiums bzw. der Besonderheiten der Fächer die Erweiterung durch ein drittes vertieft studiertes Fach für das Lehramt an Gymnasien dringend empfohlen. Bei den Fächerverbindungen mit Sozialkunde wird die Erweiterung durch Geschichte dringend empfohlen.

2) Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt entsprechend § 108.

Beide Fächer müssen jeweils vertieft studiert werden. Auf Antrag kann das Staats-ministerium für Unterricht und Kultus auch Fächerverbindungen genehmigen, die die Voraussetzung für den Zugang zum höheren Archiv- und Bibliotheksdienst bilden. Eine Erste Staatsprüfung in einer derartigen Fächerverbindung berechtigt jedoch nicht zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien.

_______________

*) Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 der Neunten Verordnung zur Änderung der LPO I vom 5. September 2002 (GVBl S. 429) können Prüfungsteilnehmer, die ihr Lehramtsstudium vor dem 1. August 2002 aufgenommen haben oder vor dem 1. Dezember 2003 noch aufnehmen werden, die Erste Staatsprüfung auch in der Fächerverbindung Griechisch/-Religionslehre ablegen. Bei dieser Fächerverbindung wird auf Grund der Stundentafeln des Gymnasiums bzw. der Besonderheiten der Fächer die Erweiterung durch ein drittes vertieft studiertes Fach für das Lehramt an Gymnasien dringend empfohlen.

Erweiterungen des Studiums für das Lehramt an Gymnasien

Die Prüfung kann in folgenden Erweiterungen abgelegt werden: 3

 

1. in einem dritten vertieft studierten Fach für das Lehramt an Gymnasien, wobei nur eines der in § 63 genannten Fächer oder Philosophie/Ethik gewählt werden kann,

2. in der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt, soweit dieses Studium nicht schon im Rahmen der Fächerverbindung gewählt worden ist,

3. in einer sonderpädagogischen Qualifikation oder in der pädagogischen Qualifikation als Beratungslehrkraft.

Eine nachträgliche Erweiterung gemäß Art. 23 BayLBG ist darüber hinaus auch durch das Studium der Fächer Chinesisch, Japanisch, Neugriechisch, Portugiesisch, Tschechisch, Türkisch, durch das Studium der Didaktik des Deutschen als Zweitsprache, durch das Studium einer fremdsprachlichen Qualifikation, durch das Studium der Medienpädagogik, durch das Studium des Darstellenden Spiels oder durch das Studium des Fachs Förderung von Schülern mit besonderem Förderbedarf möglich.

_______________

*) Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 der Neunten Verordnung zur Änderung der LPO I vom 5. September 2002 (GVBl S. 429) können Prüfungsteilnehmer, die ihr Lehramtsstudium vor dem 1. August 2002 aufgenommen haben oder vor dem 1. Dezember 2003 noch aufnehmen werden, die Erste Staatsprüfung auch noch mit dem Fach Philosophie (bisher § 79b) erweitern.

3) Wer eine Erweiterungsprüfung erfolgreich abgelegt hat, wird unter bestimmten Voraussetzungen bei der Übernahme in den staatlichen Schuldienst besonders berücksichtigt.

Studienbereiche

Das Studium für ein Lehramt am Gymnasium gliedert sich in vier verschiedene Bestandteile unterschiedlicher Gewichtung:

- Fachwissenschaft (zwei bis drei Unterrichtsfächer)
- Fachdidaktik (der jeweiligen Unterrichtsfächer)
- Erziehungswissenschaften (EWS)
- Schulpraktika

Studienabschnitte

Das Studium teilt sich in folgende Studienabschnitte auf:

- Grundstudium (1. Semester bis zur ZWP)
- Akademische bzw. staatliche Zwischenprüfung (ZWP)
- Hauptstudium (einschließlich der Anfertigung der sog. "Zulassungsarbeit")
- Erstes Staatsexamen

Die ZWP legt man in beiden Unterrichtsfächern ab, sie gliedert sich - je nach Unterrichtsfach - in mehrere Einzelprüfungen, die mündlich oder schriftlich durchgeführt werden. Bei Fächern mit einer akademischen ZWP - d.h. die Aufgaben werden uniintern von der jeweiligen Fakultät gestellt - gehen die Prüfungsergebnisse nicht in das Staatsexamen mit ein, während dies bei Fächern mit einer staatlichen ZWP (z.B. Religionslehre) schon der Fall ist. 
Die ZWP wird frühestens nach dem 3. Fachsemester, i.d.R. nach dem 5., spätestens nach dem 7. Semester abgeleistet.
Als Zulassungsvoraussetzungen für die Anmeldung zur ZWP ist der Erwerb bestimmter "Scheinzeugnisse" in Zusammenhang mit dem "Belegen" verschiedener Seminare oder Übungen verbunden. Welche "Scheine" bis zur ZWP erforderlich sind, ist von Fach zu Fach und von Uni zu Uni etwas verschieden. Deshalb ist hier auf die Studienordnungen der jeweiligen Unis zu verweisen. Am besten ist es, wenn man sich bereits frühzeitig ein Formular zur ZWP- Anmeldung geben lässt, denn dort steht amtlich, welche Scheine man vorlegen muss.

Ist die ZWP erfolgreich gemeistert, dann beginnt das Hauptstudium, das bis zum 8. bzw. maximal 14. Semester dauert. Es sind aber bereits Bestrebungen im Gange, die Maximalstudienzeit auf 12 Semester zu verkürzen. Bitte diesbezüglich beim Uni-Prüfungsamt nachfragen, welche Regelung aktuell ist! 
Das Bestehen der ZWP ist nun die Teilnahmeberechtigung für "Haupt- bzw. Oberseminare". Das Hauptstudium ermöglicht eine gewisse Akzentsetzung im eigenen Studium, man ist laut Studienordnung nicht mehr so eingeengt, denn die Scheine, die nun bis zum Staatsexamen erworben werden müssen, sind in der LPO konkret vorgegeben. So ist es auch möglich, nach der ZPW ein Auslandssemester einzulegen. Das Hauptstudium dient ferner dazu, sich auf bestimmte Teilgebiete zu konzentrieren und Schwerpunkte im Hinblick auf die eigene Examensvorbereitung zu setzten. 
Schließlich muss im Hauptstudium noch die sog. "Zulassungsarbeit (ZA)" angefertigt werden. Es handelt sich dabei um eine Art Diplom- bzw. Magisterarbeit, die laut LPO "schriftliche Hausarbeit" genannt wird. Diese kann entweder in einem Fachgebiet der beiden Unterrichtsfächer oder aber auch in der Fachdidaktik angefertigt werden. Es ist (derzeit leider noch) nicht möglich, die ZA auch in den Erziehungswissenschaften zu schreiben. Dies soll sich aber ändern. Es bleibt jedem Studierenden selbst überlassen, wann und bei welchem betreuenden Professor (muss eine habilitierte Person sein) die ZA angefertigt wird. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig Gedanken zu machen, welches Thema man in den sechs Monaten Bearbeitungszeit bearbeiten möchte. In Prinzip kann man die ZA in jedem Semester nach der ZWP anfertigen - die Grundprinzipien des wissenschaftlichen Arbeitens sollte man beherrschen - wichtig ist nur, dass sechs Monate vor Anmeldung zum ersten Staatsexamen der "Zeitticker" läuft.
Hat man nun alle Scheine erfolgreich bestanden, die ZA soweit fertig und alle Schulpraktika abgeleistet, dann kann man sich zum Examen anmelden.

Für alle Anmeldungen - egal ob für die ZWP, das Examen oder die Schulpraktika - gelten bestimmte Anmeldefristen, die über das Prüfungsamt zu erfragen sind.

Ein weiterer Tipp von "erfahrenen" Semestern: Macht Euch von allen erworbenen Schein-zeugnissen und Belegbögen immer eine Kopie, denn es kommt schon mal vor, dass eine Fakultät oder ein Prüfungsamt einen Schein nicht mehr findet ... 

Schulpraktika

Für das Lehramt am Gymnasium muss man drei Schulpraktika ableisten: Genannt Orientierungspraktikum, Blockpraktikum und "studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum. Diese Praktika bieten die Gelegenheit, in seinen späteren Beruf "hineinzuschmecken". Wir können nur empfehlen, diese Praktika frühzeitig zu absolvieren (Orientierungspraktikum so bald wie möglich, das Blockpraktikum im 2.-4. Semester, das Studienbegleitende anschließend - der vorherige Besuch einer fachdidaktischen Lehrveranstaltung ist anzuraten). Sinnvoll ist es dabei möglichst viele Lehrversuche ...«

Für das Blockpraktikum muss man sich spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Beginn in der vorlesungsfreien Zeit über das Praktikumsamt beim Kultusministerium bewerben. Die Wahl der Praktikumsschule ist frei, jedoch sollte man erfahrungsgemäß vermeiden, die als Schüler besuchte Schule zu hospitieren.
Für die Anmeldung zum studienbegleitenden Semesterpraktikum und der zugehörigen praktikumsbegleitenden Lehrveranstaltung variieren die Regelungen von Uni zu Uni. Auskünfte holt man am besten über die Fachschaften oder Prüfungsämter vor Ort ein.

Abschlussbemerkung

Das Wichtigste zu Beginn des Studiums ist es, sich ausreichend Informationen einzuholen und in Erfahrung zu bringen, welche Dinge wichtig sind und welche nicht. Dies gilt insbesondere für die Wahl der besuchten Lehrveranstaltungen. Dazu ist es ratsam, sich an die Fachschaften und v.a. an "höhere" Semester zu wenden. Informationen vor Ort gibt es natürlich auch über die bpv- Studentengruppen. Telefon-nummern von Ansprechpartnern finden sich hier auf dieser Homepage in der Adressenliste.

 
Zusammenstellung: Klaus Hohn
 
 
   
   
   
   
   
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