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DIE STUDIERENDENVERTRETUNG DES BPV |
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Allgemeines zum Studiengang
"Lehramt am Gymnasium" - Infos für Abiturienten und Erstsemester |
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Die Ausbildung für das Lehramt an Gymnasien erfolgt
durch ein sog. "vertieftes" Studium. Dabei beträgt die
Mindeststudienzeit derzeit 8 Semester, die Regelzeit wird etwa mit
9-11 Semestern angegeben. Wer eine Lehrbefähigung an einem
Gymnasium anstrebt, muss sich bereits zu Beginn des Studiums für
eine bestimmte Fächer-kombination entscheiden, die durch ein sog.
Erweiterungsfach bzw. eine Zusatz-qualifikation ergänzt werden
kann. |
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Wo kann ich das "Lehramt
am Gymnasium" in Bayern studieren? |
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Das Lehramt am Gymnasium kann mit Einschränkungen
für bestimmte Fächer-verbindungen an folgenden
Universitätsstandorten in Bayern studiert werden. Genaueres über
die einzelnen Unis kann durch den Link zu den Hochschulstandorten
in Erfahrung gebracht werden (Klick auf gewünschten Studienort): |
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Fächerkombinationen |
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Die Erste Staatsprüfung kann in
folgenden Fächerverbindungen abgelegt werden:
(Quelle: Kultusministerium)
Biologie, Chemie
Biologie, Physik
Chemie, Erdkunde 1)
Deutsch, Englisch
Deutsch, Erdkunde 1)
Deutsch, Französisch 1)
Deutsch, Geschichte 1)
Deutsch, Latein
Deutsch, Religionslehre
Deutsch, Sozialkunde 1)
Deutsch, Sport 1)
Englisch, Erdkunde 1)
Englisch, Französisch
Englisch, Geschichte 1)
Englisch, Informatik 1)
Englisch, Italienisch 1)
Englisch, Latein
Englisch, Psychologie 2)
Englisch, Religionslehre
Englisch, Russisch 1)
Englisch, Sozialkunde 1)
Englisch, Spanisch 1)
Englisch, Sport
Englisch, Wirtschaftswissenschaften
Erdkunde, Physik 1)
Erdkunde, Wirtschaftswissenschaften
1)
Französisch, Latein 1)
Französisch, Spanisch 1)
Griechisch, Latein 1)
Informatik, Mathematik
Informatik, Physik 1)
Informatik, Wirtschaftswissenschaften
1)
Kunst (Doppelfach)
Latein, Psychologie 1)
Latein, Religionslehre
Latein, Sport
Mathematik, Physik
Mathematik, Psychologie 2)
Mathematik, Religionslehre
Mathematik, Sport
Mathematik, Wirtschaftswissenschaften
Musik (Doppelfach)
Religionslehre, Sport 1)
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1) Bei dieser
Fächerverbindung wird auf Grund der Stundentafeln des Gymnasiums
bzw. der Besonderheiten der Fächer die Erweiterung durch ein
drittes vertieft studiertes Fach für das Lehramt an Gymnasien
dringend empfohlen. Bei den Fächerverbindungen mit Sozialkunde
wird die Erweiterung durch Geschichte dringend empfohlen.
2) Studium der Psychologie
mit schulpsychologischem Schwerpunkt entsprechend § 108.
Beide Fächer müssen jeweils vertieft
studiert werden. Auf Antrag kann das Staats-ministerium für
Unterricht und Kultus auch Fächerverbindungen genehmigen, die die
Voraussetzung für den Zugang zum höheren Archiv- und
Bibliotheksdienst bilden. Eine Erste Staatsprüfung in einer
derartigen Fächerverbindung berechtigt jedoch nicht zum Eintritt
in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien.
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*) Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 der Neunten
Verordnung zur Änderung der LPO I vom 5. September 2002 (GVBl S.
429) können Prüfungsteilnehmer, die ihr Lehramtsstudium vor dem 1.
August 2002 aufgenommen haben oder vor dem 1. Dezember 2003 noch
aufnehmen werden, die Erste Staatsprüfung auch in der
Fächerverbindung Griechisch/-Religionslehre ablegen. Bei dieser
Fächerverbindung wird auf Grund der Stundentafeln des Gymnasiums
bzw. der Besonderheiten der Fächer die Erweiterung durch ein
drittes vertieft studiertes Fach für das Lehramt an Gymnasien
dringend empfohlen. |
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Erweiterungen des Studiums
für das Lehramt an Gymnasien |
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Die Prüfung kann in folgenden
Erweiterungen abgelegt werden: 3
1. in einem dritten vertieft
studierten Fach für das Lehramt an Gymnasien, wobei nur eines der
in § 63 genannten Fächer oder Philosophie/Ethik gewählt werden
kann,
2. in der Psychologie mit
schulpsychologischem Schwerpunkt, soweit dieses Studium nicht
schon im Rahmen der Fächerverbindung gewählt worden ist,
3. in einer sonderpädagogischen
Qualifikation oder in der pädagogischen Qualifikation als
Beratungslehrkraft.
Eine nachträgliche Erweiterung gemäß
Art. 23 BayLBG ist darüber hinaus auch durch das Studium der
Fächer Chinesisch, Japanisch, Neugriechisch, Portugiesisch,
Tschechisch, Türkisch, durch das Studium der Didaktik des
Deutschen als Zweitsprache, durch das Studium einer
fremdsprachlichen Qualifikation, durch das Studium der
Medienpädagogik, durch das Studium des Darstellenden Spiels oder
durch das Studium des Fachs Förderung von Schülern mit besonderem
Förderbedarf möglich.
_______________
*) Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 der Neunten
Verordnung zur Änderung der LPO I vom 5. September 2002 (GVBl S.
429) können Prüfungsteilnehmer, die ihr Lehramtsstudium vor dem 1.
August 2002 aufgenommen haben oder vor dem 1. Dezember 2003 noch
aufnehmen werden, die Erste Staatsprüfung auch noch mit dem Fach
Philosophie (bisher § 79b) erweitern.
3) Wer eine Erweiterungsprüfung
erfolgreich abgelegt hat, wird unter bestimmten Voraussetzungen
bei der Übernahme in den staatlichen Schuldienst besonders
berücksichtigt. |
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Studienbereiche |
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Das Studium für ein
Lehramt am Gymnasium gliedert sich in vier verschiedene
Bestandteile unterschiedlicher Gewichtung:
- Fachwissenschaft
(zwei bis drei Unterrichtsfächer)
- Fachdidaktik (der jeweiligen Unterrichtsfächer)
- Erziehungswissenschaften (EWS)
- Schulpraktika |
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Studienabschnitte |
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Das Studium teilt sich
in folgende Studienabschnitte auf:
- Grundstudium (1.
Semester bis zur ZWP)
- Akademische bzw. staatliche Zwischenprüfung (ZWP)
- Hauptstudium (einschließlich der Anfertigung der sog.
"Zulassungsarbeit")
- Erstes Staatsexamen
Die ZWP legt man in
beiden Unterrichtsfächern ab, sie gliedert sich - je nach
Unterrichtsfach - in mehrere Einzelprüfungen, die mündlich oder
schriftlich durchgeführt werden. Bei Fächern mit einer
akademischen ZWP - d.h. die Aufgaben werden uniintern von der
jeweiligen Fakultät gestellt - gehen die Prüfungsergebnisse nicht
in das Staatsexamen mit ein, während dies bei Fächern mit einer
staatlichen ZWP (z.B. Religionslehre) schon der Fall ist.
Die ZWP wird frühestens nach dem 3. Fachsemester, i.d.R. nach dem
5., spätestens nach dem 7. Semester abgeleistet.
Als Zulassungsvoraussetzungen für die Anmeldung zur ZWP ist der
Erwerb bestimmter "Scheinzeugnisse" in Zusammenhang mit dem
"Belegen" verschiedener Seminare oder Übungen verbunden. Welche
"Scheine" bis zur ZWP erforderlich sind, ist von Fach zu Fach und
von Uni zu Uni etwas verschieden. Deshalb ist hier auf die
Studienordnungen der jeweiligen Unis zu verweisen. Am besten ist
es, wenn man sich bereits frühzeitig ein Formular zur ZWP-
Anmeldung geben lässt, denn dort steht amtlich, welche Scheine man
vorlegen muss.
Ist die ZWP erfolgreich
gemeistert, dann beginnt das Hauptstudium, das bis zum 8. bzw.
maximal 14. Semester dauert. Es sind aber bereits Bestrebungen im
Gange, die Maximalstudienzeit auf 12 Semester zu verkürzen. Bitte
diesbezüglich beim Uni-Prüfungsamt nachfragen, welche Regelung
aktuell ist!
Das Bestehen der ZWP ist nun die Teilnahmeberechtigung für "Haupt-
bzw. Oberseminare". Das Hauptstudium ermöglicht eine gewisse
Akzentsetzung im eigenen Studium, man ist laut Studienordnung
nicht mehr so eingeengt, denn die Scheine, die nun bis zum
Staatsexamen erworben werden müssen, sind in der LPO konkret
vorgegeben. So ist es auch möglich, nach der ZPW ein
Auslandssemester einzulegen. Das Hauptstudium dient ferner dazu,
sich auf bestimmte Teilgebiete zu konzentrieren und Schwerpunkte
im Hinblick auf die eigene Examensvorbereitung zu setzten.
Schließlich muss im Hauptstudium noch die sog. "Zulassungsarbeit
(ZA)" angefertigt werden. Es handelt sich dabei um eine Art
Diplom- bzw. Magisterarbeit, die laut LPO "schriftliche
Hausarbeit" genannt wird. Diese kann entweder in einem Fachgebiet
der beiden Unterrichtsfächer oder aber auch in der Fachdidaktik
angefertigt werden. Es ist (derzeit leider noch) nicht möglich,
die ZA auch in den Erziehungswissenschaften zu schreiben. Dies
soll sich aber ändern. Es bleibt jedem Studierenden selbst
überlassen, wann und bei welchem betreuenden Professor (muss eine
habilitierte Person sein) die ZA angefertigt wird. Es empfiehlt
sich, sich frühzeitig Gedanken zu machen, welches Thema man in den
sechs Monaten Bearbeitungszeit bearbeiten möchte. In Prinzip kann
man die ZA in jedem Semester nach der ZWP anfertigen - die
Grundprinzipien des wissenschaftlichen Arbeitens sollte man
beherrschen - wichtig ist nur, dass sechs Monate vor Anmeldung zum
ersten Staatsexamen der "Zeitticker" läuft.
Hat man nun alle Scheine erfolgreich bestanden, die ZA soweit
fertig und alle Schulpraktika abgeleistet, dann kann man sich zum
Examen anmelden.
Für alle Anmeldungen -
egal ob für die ZWP, das Examen oder die Schulpraktika - gelten
bestimmte Anmeldefristen, die über das Prüfungsamt zu erfragen
sind.
Ein weiterer Tipp von
"erfahrenen" Semestern: Macht Euch von allen erworbenen
Schein-zeugnissen und Belegbögen immer eine Kopie, denn es kommt
schon mal vor, dass eine Fakultät oder ein Prüfungsamt einen
Schein nicht mehr findet ... |
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Schulpraktika |
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Für das Lehramt am Gymnasium muss man
drei Schulpraktika ableisten: Genannt Orientierungspraktikum,
Blockpraktikum und "studienbegleitendes fachdidaktisches
Praktikum. Diese Praktika bieten die Gelegenheit, in seinen
späteren Beruf "hineinzuschmecken". Wir können nur empfehlen,
diese Praktika frühzeitig zu absolvieren (Orientierungspraktikum
so bald wie möglich, das Blockpraktikum im 2.-4. Semester, das
Studienbegleitende anschließend - der vorherige Besuch einer
fachdidaktischen Lehrveranstaltung ist anzuraten). Sinnvoll ist es
dabei möglichst viele Lehrversuche ...«
Für das Blockpraktikum muss man sich
spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Beginn in der
vorlesungsfreien Zeit über das Praktikumsamt beim
Kultusministerium bewerben. Die Wahl der Praktikumsschule ist
frei, jedoch sollte man erfahrungsgemäß vermeiden, die als Schüler
besuchte Schule zu hospitieren.
Für die Anmeldung zum studienbegleitenden Semesterpraktikum und
der zugehörigen praktikumsbegleitenden Lehrveranstaltung variieren
die Regelungen von Uni zu Uni. Auskünfte holt man am besten über
die Fachschaften oder Prüfungsämter vor Ort ein. |
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Abschlussbemerkung |
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Das Wichtigste zu
Beginn des Studiums ist es, sich ausreichend Informationen
einzuholen und in Erfahrung zu bringen, welche Dinge wichtig sind
und welche nicht. Dies gilt insbesondere für die Wahl der
besuchten Lehrveranstaltungen. Dazu ist es ratsam, sich an die
Fachschaften und v.a. an "höhere" Semester zu wenden.
Informationen vor Ort gibt es natürlich auch über die bpv-
Studentengruppen. Telefon-nummern von Ansprechpartnern finden sich
hier auf dieser Homepage in der Adressenliste. |
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Zusammenstellung:
Klaus Hohn |
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