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REFERENDAR- UND JUNGPHILOLOGENVERTRETUNG

 

Referendariat

 
Übersicht über die drei Abschnitte des Referendariats
 

Wie ihr sicherlich bereits wisst, kann man das Referendariat entweder im Februar oder im September antreten. Die folgende Übersicht soll euch bereits einen kurzen Überblick über die nächsten zwei Jahre geben:

Das Referendariat gliedert sich in drei Abschnitte:

1. Ausbildungsabschnitt (1. Halbjahr):

  • erster Einblick in die Unterrichtstätigkeit durch Hörstunden und Hospitationen bei den Seminarlehrern und erste eigene Unterrichtsversuche

  • etwa sechs Wochen nach Beginn: Übernahme von Klassen für zusammen-hängenden Unterricht (ca. 6-8 Wochenstunden) in Absprache mit den Seminarlehrern und gegebenenfalls Betreuungslehrern

  • regelmäßige, unangekündigte Unterrichtsbesuche durch die Seminarlehrer

  • 1. Lehrprobe gegen Ende des 1. Ausbildungsabschnittes

2. Ausbildungsabschnitt (zwei Schulhalbjahre an einer oder zwei Einsatzschulen):

  • eigenständiger, eigenverantwortlicher Unterricht mit bis zu 16 Wochen-stunden (allerdings kein eigenverantwortlicher Unterricht bei einer ersten Lehrpro-be mit Note 5 oder 6)

  • Unterrichtsbesuche durch die Betreuungslehrer (mind. 3 pro Fach / Halbjahr

  • Unterrichtsbesuche durch den Schulleiter der Einsatzschule (1 pro Halbjahr)

  • 2. Lehrprobe

  • Anfertigung der schriftlichen Hausarbeit

3. Ausbildungsabschnitt (4. Halbjahr, wieder an der Seminarschule):

  • nach kurzer Hospitationszeit – oder auch sofort - Übernahme von Klassen für teils zusammenhängenden und teils eigenverantwortlichen Unterricht in Absprache mit den Seminarlehrern und gegebenenfalls Betreuungslehrern. In diesem Schuljahr (2005/2006) sollen im Schnitt nur drei Stunden eigen-verantwortlich im 3. Abschnitt unterricht werden, in den kommenden Jahren soll das aber heraufgesetzt werden.

  • regelmäßige, unangekündigte Unterrichtsbesuche durch die Seminarlehrer

  • 3. Lehrprobe

  • Prüfungen zum Zweiten Staatsexamen: Kolloquium in Pädagogik und päda-gogischer Psychologie – ca. 3 Wochen nach Beginn des 3. Ausbildungs-abschnitts – und drei mündliche Prüfungen (1. Fach, 2. Fach, Staats-bürgerkunde / Schulkunde) am Ende des 3. Ausbildungsabschnitts. (siehe auch)

 
Die verschiedenen Prüfungen des 2. Staatsexamens
 

Die Note des zweiten Staatsexamens berechnet sich folgendermaßen:

3 Lehrproben (Durchschnitt) 4/13
schriftliche Hausarbeit 1/13
Kolloquium in Psychologie / Pädagogik

1/13

3 mündliche Prüfungen 2/13
Beurteilung (s.u. "Krawattennote") 5/13
Gesamtnote des 2.Staatsexamens

13/13

Erstes und zweites Staatsexamen werden für die zur Einstellung entscheidenden Staatsnote 1:1 verrechnet!

Die „Krawattennote“ (siehe auch RATGEBER)

Die Gesamtnote der Beurteilung ist der Mittelwert aus drei Einzel-noten für die folgenden Bereiche (Gewichtung der Einzelnoten 3:3:2)

1. Unterrichtskompetenz

z.B. didaktische und methodische Planung und Vorbereitung des Unterrichts, Durchführung der Lernzielkontrollen und Leistungs-bewertung, Stoffbeherrschung, Einsatz der Unterrichtsmittel (Medien), Auftreten vor der Klasse, Reaktionsfähigkeit, experiment-elle Geschicklichkeit, korrekte Fachsprache etc.

2. Erzieherische Kompetenz

 z.B. Kontaktfähigkeit, Verwertung der Schülerbeiträge, Ermutigung und Tadel, Förder-ung des Sozialverhaltens, Motivationsfähigkeit, Eingehen auf einzelne Schüler, Hand-habung von Erziehungsmitteln etc.

3. Handlungs- und Sachkompetenz

 z.B. fachliches Interesse, Diensteifer, Weiterbildung, Einsatzbereitschaft, Berufs-auffassung, aktive Teilnahme an Sitzungen, Einfügen in das Kollegium, Umgangsformen, Krankheitstage, etc.

Diese Beurteilungsnoten werden schwerpunktmäßig im 3. Ausbildungsabschnitt gemacht. Es fließen jedoch ebenso die Beobachtungen aus dem 1. Ausbildungs-abschnitt und Bewertungen aus dem Einsatzschulgutachten mit ein.

 

Praktische Tipps

 

  • gute und faire Atmosphäre im Seminar

  • gutes Verhältnis zum Kollegium

  • Zusammenarbeit vor Konkurrenzdenken (z.B. Austausch von Unterrichts-materialien und -entwürfen, von Protokollen, vorheriges Halten der Lehrproben vor Seminarkollegen)

  • Engagement im Schulleben (Kollegensport, Lehrerstammtisch, Lehrerchor, etc.

  • Anschreiben von Verlagen (wegen kostenloser Schulbücher und Begleit-materialien; Verlagsadressen: s. RATGEBER), das lohnt sich besonders bei der Einführung von neuen Schulbüchern wegen eines neuen Lehrplans!

  • Vertraut machen mit den Ausbildungsbestimmungen, i.e. LPO II, ASG (Anweisungen zum Studienseminar Gymnasium), ZALG (Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt Gymnasium) (s. auch RATGEBER und Internet)

  • Bei Fragen oder Unstimmigkeiten im Gesamtseminar, die den Seminarbetrieb betreffen, gibt es die Möglichkeit der Einberufung einer

Seminarkonferenz

Dies muss u.a. geschehen, wenn 2/3 aller Seminarsprecher (d.h. der Seminarsprecher und die Fachseminarsprecher) dies wollen. Genaue Bestimmungen über Einberufung, Teilnehmer und Durchführung stehen in der ZALG §16; Nachzulesen in unserem RATGEBER!

Scheut euch nicht dieses Instrumentarium auch zu verwenden, es steht euch zu!! Damit sei auch gleich daran erinnert, dass ihr einen Seminarsprecher und einen Stellvertreter aus eurer Mitte wählen müsst, genauso einen Fachseminarsprecher! Dies hat nichts mit dem Seminarsprecher und seinem Stellvertreter für den Bayerischen Philologenverband zu tun. Diese werden nur von den Studienreferendaren gewählt, die im Verband Mitglied sind.

Sebastian Frank
 
 
   
   
   
   
   
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