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Die Note
des zweiten Staatsexamens berechnet sich folgendermaßen:
| 3 Lehrproben (Durchschnitt) |
4/13 |
| schriftliche Hausarbeit |
1/13 |
| Kolloquium in Psychologie /
Pädagogik |
1/13 |
| 3 mündliche Prüfungen |
2/13 |
| Beurteilung (s.u. "Krawattennote") |
5/13 |
| Gesamtnote des
2.Staatsexamens |
13/13 |
Erstes und zweites Staatsexamen werden
für die zur Einstellung entscheidenden Staatsnote 1:1 verrechnet!
Die „Krawattennote“ (siehe auch RATGEBER)
Die
Gesamtnote der Beurteilung ist der Mittelwert aus drei
Einzel-noten für die folgenden Bereiche (Gewichtung der
Einzelnoten 3:3:2)
1. Unterrichtskompetenz
z.B. didaktische und
methodische Planung und Vorbereitung des Unterrichts, Durchführung
der Lernzielkontrollen und Leistungs-bewertung, Stoffbeherrschung,
Einsatz der Unterrichtsmittel (Medien), Auftreten vor der Klasse,
Reaktionsfähigkeit, experiment-elle Geschicklichkeit, korrekte
Fachsprache etc.
2. Erzieherische Kompetenz
z.B.
Kontaktfähigkeit, Verwertung der Schülerbeiträge, Ermutigung und
Tadel, Förder-ung des Sozialverhaltens, Motivationsfähigkeit,
Eingehen auf einzelne Schüler, Hand-habung von Erziehungsmitteln
etc.
3. Handlungs- und Sachkompetenz
z.B.
fachliches Interesse, Diensteifer, Weiterbildung,
Einsatzbereitschaft, Berufs-auffassung, aktive Teilnahme an
Sitzungen, Einfügen in das Kollegium, Umgangsformen,
Krankheitstage, etc.
Diese Beurteilungsnoten werden schwerpunktmäßig im 3.
Ausbildungsabschnitt gemacht. Es fließen jedoch ebenso die
Beobachtungen aus dem 1. Ausbildungs-abschnitt und Bewertungen aus
dem Einsatzschulgutachten mit ein. |