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PRESSEMITTEILUNGEN

 
Pressemitteilung vom 29.01.2008
 

Internetnoten für Lehrkräfte doch rechtswidrig? - Stellungnahme bayerischer Datenschützer macht auf bislang unbeachtete Rechtsprobleme aufmerksam

bpv: Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sinnvoll

 

Der Bayerische Philologenverband begrüßt die Stellungnahme der bayerischen Datenschutz-Aufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich zum Problem der Benotung von Lehrkräften im Internet als wichtigen Beitrag in der öffentlichen und juristischen Diskussion. In einem ausführlichen Positionspapier hatten die Datenschützer gestern begründet, dass sie Beurteilungen von Lehrkräften im Internet für unvereinbar mit dem Bundesdatenschutzgesetz halten. Von einigen Ausnahmen abgesehen, liegt nach Auffassung der Behörde nämlich bereits dann ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vor, wenn personenbezogene Daten ohne ausdrückliche Einverständniserklärung des Betroffenen ins Internet gestellt  werden - und das unabhängig von der Tendenz vorgenommener Bewertungen. Dies betreffe nicht nur im Internet kursierende Urteile über Lehrkräfte, sondern gelte auch für weitere Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Ärzte, Handwerker sowie Privatpersonen.

„Der Wert der Stellungnahme der Datenschützer liegt für mich vor allem darin, dass sie in der öffentlichen Diskussion um die Internetbewertung von Lehrkräften auf bislang unbeachtete rechtliche Aspekte aufmerksam macht. Wenn auch etliche Medien mit ihrer Berichterstattung zu den bisherigen Kölner Gerichtsbeschlüssen über die Internet-Plattform ‚spickmich.de’ einen anderen Eindruck erweckt haben: Es ist juristisch offenbar noch keineswegs ausgemacht, ob Schüler ihre Lehrkräfte, Studenten ihre Professoren, Patienten ihre Ärzte, Klienten ihre Rechtsanwälte, Vermieter ihre Mieter oder Kunden ihre Geschäftspartner im Internet bewerten dürfen“, sagte der bpv-Vorsitzende Max Schmidt am Dienstag in München.

Mit Blick auf die weiter laufende gerichtliche Auseinandersetzung um ‚spickmich.de’ zeigte sich Schmidt zuversichtlich, dass die zuständigen Gerichte bei der Gewichtung der Argumente eine sorgfältige Abwägung aller Aspekte einschließlich der Belange des Datenschutzes vornehmen werden. Abschließend forderte der bpv-Vorsitzende: „Sicher wird man sich immer den Einzelfall anschauen müssen. Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten und wegen des grundsätzlichen Charakters hielte ich dennoch eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu diesem heiklen Problem für äußerst sinnvoll und hilfreich.“


Für den Inhalt verantwortlich: Peter Missy, Pressesprecher des bpv, E-Mail: Pressestelle des bpv  |  Adresse

 
 
   
   
   
   
   
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