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In der Diskussion um
eine Neugestaltung des Übertrittsverfahrens hat sich der
Vorsitzende des Bayerischen Philologenverbandes (bpv) Max
Schmidt für Modifikationen mit Augenmaß ausgesprochen: „Am
Hauptübertrittszeitpunkt nach der vierten Klasse auf die drei
weiterführenden Schularten wollen wir festhalten. Denn allen
gegenteiligen Behauptungen zum Trotz ist das Urteil der
Grundschullehrkräfte in der vierten Jahrgangsstufe meistens
kindgerecht und zutreffend.“ Die Quote der Fehleinschätzungen
liege zu diesem Zeitpunkt lediglich bei zehn bis 15 Prozent. Um
die Trefferquote noch weiter zu erhöhen und für möglichst alle
Kinder die richtige Schulwahl gewährleisten zu können, spricht
sich der Philologenverband für eine gezielte Förderung -
insbesondere von Kindern mit Defiziten - in und vor der
Grundschulzeit und für den Aufbau eines früh beginnenden
Beratungssystems aus: „Wir stellen uns vor, dass Kinder und
Eltern bereits ab der zweiten Klasse von erfahrenen
Beratungslehrern begleitet werden. Ziel dieses transparenten
Beratungsprozesses soll es sein, allen Eltern bis zur
Übertrittsentscheidung ein klares Bild über die Entwicklung
ihres Kindes mit seinen schulischen Stärken und Schwächen zu
vermitteln, so dass in der vierten Jahrgangsstufe eine
gemeinsame Entscheidung über die weitere Schullaufbahn jedes
Schülers getroffen werden kann.“ In diese Entscheidung müssten
neben dem Notenbild weitere Kriterien wie etwa die
Leistungsbereitschaft und die Entwicklungsprognose des Kindes
noch stärker einfließen können. „Ich bin überzeugt, dass ein auf
konsequenter Förderung und großer Transparenz basierendes
Verfahren von 99 Prozent der Eltern akzeptiert und befürwortet
werden wird“, ist sich Schmidt sicher. Eine Freigabe des
Elternwillens sieht der Philologenverband dagegen als die
falsche Lösung an.
Für zweite und dritte Chance
zum Umstieg aufs Gymnasium nach 5 und 10
Zur Erhöhung der
Durchlässigkeit zwischen den Schularten befürwortet der
Philologenverband, guten Schülerinnen und Schülern den
problemlosen Umstieg nach der fünften Klasse zu erleichtern:
„Bei entsprechender Arbeitshaltung und Noten sollte es Kindern
erleichtert werden, ohne Zeitverlust in die sechste Klasse der
Realschule oder des Gymnasiums zu wechseln.“ Ähnliches soll nach
der zehnten Jahrgangsstufe ausgebaut werden: Über
„Gelenkklassen“ sollen nach der zehnten Klasse Hauptschüler aus
M-Zügen und Realschüler nach dem mittleren Bildungsabschluss die
Gelegenheit erhalten, am Gymnasium ihr Abitur abzulegen und so
die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. „ „Spätzünder“
erhalten so eine zweite und eine dritte Chance, an einem
Gymnasium ihr Abitur zu erwerben. Und dem Übertritt nach der
vierten Jahrgangsstufe kommt dann nicht mehr die große Bedeutung
zu, die er jetzt in der öffentlichen Diskussion hat“, warb
Schmidt für diese Vorschläge seines Verbandes.
Selbst eine weitere
Schnittstelle zum Übertritt von der Wirtschaftsschule an das
Gymnasium sei denkbar, sagte der bpv-Vorsitzende abschließend:
So sei zu überlegen, ob man Wirtschaftsschülern die Möglichkeit
eröffnen könne, nach entsprechenden Fördermaßnahmen am Gymnasium
die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. |