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PRESSEMITTEILUNGEN

 
Pressemitteilung vom 17.10.2008
 

Stärkere Förderung und neues Beratungssystem in der Grundschule als wesentliche Elemente eines passgenauen Übertrittsverfahrens

 

In der Diskussion um eine Neugestaltung des Übertrittsverfahrens hat sich der Vorsitzende des Bayerischen Philologenverbandes (bpv) Max Schmidt für Modifikationen mit Augenmaß ausgesprochen: „Am Hauptübertrittszeitpunkt nach der vierten Klasse auf die drei weiterführenden Schularten wollen wir festhalten. Denn allen gegenteiligen Behauptungen zum Trotz ist das Urteil  der Grundschullehrkräfte in der vierten Jahrgangsstufe meistens kindgerecht und zutreffend.“ Die Quote der Fehleinschätzungen liege zu diesem Zeitpunkt lediglich bei zehn bis 15 Prozent. Um die Trefferquote noch weiter zu erhöhen und für möglichst alle Kinder die richtige Schulwahl gewährleisten zu können, spricht sich der Philologenverband für eine gezielte Förderung - insbesondere von Kindern mit Defiziten - in und vor der Grundschulzeit und für den Aufbau eines früh beginnenden Beratungssystems aus: „Wir stellen uns vor, dass Kinder und Eltern bereits ab der zweiten Klasse von erfahrenen Beratungslehrern begleitet werden. Ziel dieses transparenten Beratungsprozesses soll es sein, allen Eltern bis zur Übertrittsentscheidung ein klares Bild über die Entwicklung ihres Kindes mit seinen schulischen Stärken und Schwächen zu vermitteln, so dass in der vierten Jahrgangsstufe eine gemeinsame Entscheidung über die weitere Schullaufbahn jedes Schülers getroffen werden kann.“ In diese Entscheidung müssten neben dem Notenbild weitere Kriterien wie etwa die Leistungsbereitschaft und die Entwicklungsprognose des Kindes noch stärker einfließen können. „Ich bin überzeugt, dass ein auf konsequenter Förderung und großer Transparenz basierendes Verfahren von 99 Prozent der Eltern akzeptiert und befürwortet werden wird“, ist sich Schmidt sicher. Eine Freigabe des Elternwillens sieht der Philologenverband dagegen als die falsche Lösung an.

Für zweite und dritte Chance zum Umstieg aufs Gymnasium nach 5 und 10

Zur Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen den Schularten befürwortet der Philologenverband, guten Schülerinnen und Schülern den problemlosen Umstieg nach der fünften Klasse zu erleichtern: „Bei entsprechender Arbeitshaltung und Noten sollte es Kindern erleichtert werden, ohne Zeitverlust in die sechste Klasse der Realschule oder des Gymnasiums zu wechseln.“ Ähnliches soll nach der zehnten Jahrgangsstufe ausgebaut werden: Über „Gelenkklassen“ sollen nach der zehnten Klasse Hauptschüler aus M-Zügen und Realschüler nach dem mittleren Bildungsabschluss die Gelegenheit erhalten, am Gymnasium ihr Abitur abzulegen und so die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. „ „Spätzünder“ erhalten so eine zweite und eine dritte Chance, an einem Gymnasium ihr Abitur zu erwerben. Und dem Übertritt nach der vierten Jahrgangsstufe kommt dann nicht mehr die große Bedeutung zu, die er jetzt in der öffentlichen Diskussion hat“, warb Schmidt für diese Vorschläge seines Verbandes.

Selbst eine weitere Schnittstelle zum Übertritt von der Wirtschaftsschule an das Gymnasium sei denkbar, sagte der bpv-Vorsitzende abschließend: So sei zu überlegen, ob man Wirtschaftsschülern die Möglichkeit eröffnen könne, nach entsprechenden Fördermaßnahmen am Gymnasium die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.


Für den Inhalt verantwortlich: Peter Missy, Pressesprecher des bpv, E-Mail: Pressestelle des bpv  |  Adresse

 
 
   
   
   
   
   
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