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Der Vorsitzende des Bayerischen
Philologenverbandes (bpv) Max Schmidt hat die jüngsten Vorschläge
der Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern (LEV) nach
dem zeitweisen Aussetzen der Vorrückungsbestimmungen, dem Einsatz
von Grundschullehrkräften am Gymnasium und dem Verzicht auf
Inhalte als „völlig unrealistisch
und unverständlich“ bezeichnet. Schmidt weiter: „Mit keinem der
heutigen Vorschläge ist unseren Schülern wirklich gedient. Denn
die Forderungen der Landes-Eltern-Vereinigung laufen faktisch auf
eine weitere Schwächung des Gymnasiums hinaus.“
Grundschullehrkräfte können Gymnasiallehrer nicht ersetzen – Ende
des Lehrermangels am Gymnasium ohnehin absehbar
Der
bpv-Vorsitzende erinnerte daran, dass Grundschullehrkräfte mit
ihrer speziell auf Kinder zwischen fünf und zehn Jahren
zugeschnittenen Ausbildung nicht über das gänzlich anders geartete
Qualifikationsprofil eines Lehrers für das Gymnasium verfügten.
„Die Zielsetzungen von Grundschulen und Gymnasien unterscheiden
sich ganz erheblich voneinander. Entsprechend unterschiedlich sind
die Anforderungen an die Ausbildung und den Unterricht. So wie ein
Augenarzt keinen Lungenspezialisten vertreten kann, kann auch ein
Grundschullehrer nicht einfach einen Gymnasiallehrer ersetzen“,
sagte Schmidt.
Der
bpv-Vorsitzende erwartet zudem bereits in Kürze eine deutliche
Verbesserung in der Lehrerversorgung der Gymnasien. Die wieder
angestiegenen Referendar- und Studierendenzahlen ließen eine
baldige Entspannung in der Unterrichtsversorgung der Gymnasien
erwarten. „Jetzt Grundschullehrkräfte in größerem Umfang am
Gymnasium einzustellen, hieße damit auch, ausgebildeten
Gymnasiallehrern beruflich die Tür vor der Nase zuzuschlagen.“
Temporäre Aufhebung der Vorrückungsbestimmungen ungerecht und
unnötig
Auch der
Vorschlag einer zeitweisen Aufhebung der Vorrückungsbestimmungen
stößt auf völliges Unverständnis und darum auf Ablehnung beim
Philologenverband: „Das kommt allein schon aus Gründen der
Gerechtigkeit und der Gleichbehandlung mit den Schülern des
neunjährigen Gymnasiums nicht in Frage“, weist Schmidt diese Idee
zurück. Der LEV-Vorschlag sei auch deswegen unverständlich, weil
gerade im achtjährigen Gymnasium die Durchfallerquoten deutlich
nach unten gegangen seien. Für Härtefälle an der Grenze zwischen
dem neun- und achtjährigen Gymnasium ließen die bestehenden
Regelungen der Lehrerkonferenz bereits heute genügend
Entscheidungsspielräume, um von Fall zu Fall individuell über das
Vorrücken zu entscheiden – „und zwar auch durchaus großzügig“, wie
Schmidt betonte.
Bessere
Rahmenbedingungen statt weitere Stoffreduzierung
Als
„ebenso unausgegoren und diffus“ bezeichnete Verbandschef Schmidt
den LEV-Vorschlag nach der ‚vorübergehenden Beschränkung auf die
Vermittlung des Grundwissens’. Schmidt plädierte zwar dafür, das
Pflichtprogramm für die Lehrerschaft noch deutlicher als bisher zu
markieren, aber „auf jeden Fall gehört beides zum
Unterrichtsangebot: die Pflicht und die Kür. Denn so kann ein
Lehrer flexibel auf die von Klasse zu Klasse unterschiedliche
Lerngeschwindigkeit und Interessenlage eingehen“, forderte der
bpv-Vorsitzende, der auch die generelle Stoßrichtung der
Landeselternvereinigung kritisierte: „Die Vorschläge der LEV
laufen wieder auf eine weitere Niveauabsenkung und die inhaltliche
Entkernung des Gymnasiums hinaus. Die Elternvertreter sollten aber
nicht nur darüber nachdenken, wie sie die Schüler möglichst
problemlos durch`s Gymnasium bringen. Sie sollten auch immer
mitbedenken, was das Abiturzeugnis ihrer Kinder am Schluss noch
wert ist, wenn man ständig weitere Kürzungen propagiert. Es wäre
daher sicher weitsichtiger, wenn wir uns gemeinsam für deutlich
bessere Rahmenbedingungen für das Lernen und Lehren an unseren
Gymnasien einsetzen würden.“ |