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Das Referat ist Ansprechstelle
in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern, evtl.
Benachteiligung von Frauen, zur Vereinbarung von Familie und
Beruf, zu Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung, zu Koedukation
und ihren Auswirkungen auf Mädchen und Jungen etc.
Die Referatsleiterin sieht ihre
Aufgabe in der Beratung bei einschlägigen Anfragen, im Austausch
von Informationen (Informationsveranstaltungen auf Anfrage in
der Geschäftsstelle), in Öffentlichkeitsarbeit (z.B. über die
Verbandszeitschrift und bei ver-schiedenen Veranstaltungen), in
der Aufklärung bei Erkenntnis von Ungereimtheiten, im Stellen
von Initiativanträgen zur Verbesserung der gesetzlichen
Regelungen und deren Durchsetzung.
Auf zwei Veröffentlichungen in
der Verbandszeitschrift des bpv soll besonders
hin-gewiesen werden:
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