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Ein
Fach wie alle anderen und doch ein Fach eigener Art
Das Fach Evangelische
Religionslehre ist ein Pflichtfach (schon der Grundschule
und dann auch) des Gymnasiums und unterliegt insofern mit
allen anderen Fächern den gleichen Bedingungen des
gymnasialen Unterrichts. Trotzdem kommt ihm – ohne daraus
Sonderkonditionen ableiten zu wollen - in gewisser Weise
eine besondere Stellung im Fächerkanon zu:
Für die Inhalte des
Religionsunterrichts sind die verfassten Kirchen zuständig.
Es werden nicht nur Fragen nach dem Sinn des Lebens und der
Welt erörtert, sondern auch Antworten gegeben.
Sonderstellung als Freiheit und Verpflichtung
Der Religionsunterricht
ermöglicht die Freiheit, Grundfragen des Menschseins
ausdrücklich und ausführlich zu thematisieren, ohne gleich
nach sofortiger Verwert-barkeit fragen zu müssen. Er ist dazu
verpflichtet, die Bedeutung dieser Grundfragen für
jene Wirklichkeit zu erschließen, mit der sich die
Schülerinnen und Schüler in der Vielfalt der Einzelfächer
befassen.
Unverzichtbarer und nicht ersetzbarer Beitrag zum
Bildungsauftrag des Gymnasiums
Das Fach Evangelische
Religionslehre dient den jungen Menschen am Gymnasium, indem
es zur Allgemeinbildung beiträgt. Es macht mit der
biblischen und historischen Tradition des christlichen
Glaubens, mit seiner Glaubenslehre und Ethik vertraut und
vermittelt Einsichten in andere Religionen und
Weltanschauungen. Vor allem besteht sein Dienst darin, dass
es Lebens- und Weltorientierung ermöglicht und zu freier
Entscheidung befähigt. Darin ist sein wesentlicher Beitrag
zum Bildungsauftrag des Gymnasiums zu sehen. Es kann in
dieser Hinsicht nicht durch andere Fächer ersetzt werden.
Um seinen Aufgaben gerecht zu
werden, braucht der Religionsunterricht dialogfähige
Lerngruppen und ein Klima des Vertrauens. Diese Bedingungen
dürfen weder aus finanziellen noch aus
schulorganisatorischen Gründen gefährdet werden.
Enge
Beziehungen zwischen Religionsunterricht und Ethik
Das aus Inhalt und Auftrag sich
ergebende eigene Profil des Faches darf nicht zu seiner
Isolierung führen. Es weiß sich dem Ethikunterricht und dem
Religionsunterricht anderer konfessioneller Prägung eng
verbunden, weil es mit ihnen manche Ziele und Probleme
teilt. Eine möglichst enge und solidarische Zusammenarbeit
von Ethik und Religion ist deshalb zu wünschen, die die
Eigenständigkeit der Fächer nicht in Frage stellen muss.
Ähnliches gilt für das Verhältnis zum Religionsunterricht
anderer Religionen. Die Fachgruppe Evangelische
Religionslehre tritt entschieden dafür ein, nach Bedarf an
den Schulen auch für islamische Schülerinnen und Schüler
einen von ihrer Glaubensgemeinschaft verantworteten
Unterricht einzurichten, der sich dann in gleicher Weise an
den Bedingungen des Lehrens und Lernens am Gymnasium zu
orientieren hat. Den Religionsunterricht anderer
Glaubensgemeinschaften sehen wir als eine notwendige
Herausforderung an die evangelischen Jugendlichen, andere
Religionen oder Weltanschauungen respektieren zu lernen,
sich des eigenen Glaubens neu bewusst zu werden und sich mit
der Wahrheitsfrage auseinander zu setzen.
Die
Verbundenheit mit allen Fächern
Der Religionsunterricht am
Gymnasium ist über diese besonderen Beziehungen hinaus auf
die Kooperation mit allen anderen Fächern angewiesen. Die
Schülerinnen und Schüler haben es in ihnen mit derselben
geschichtlichen und sozialen Welt, mit derselben Natur, mit
denselben Menschen zu tun, die in der Religionslehre aus
deren spezifischer Perspektive beim Verständnis der
Wirklichkeit und beim Umgang mit ihr betrachtet werden. Weil
das Verstehen der Wirklichkeit auf eine Vielzahl von
Zugängen zu ihr angewiesen ist, ist die Religionslehre auf
fächerverbindende und fachübergreifende Zusammenarbeit aus.
Diese wird durchgängig als ein Geben und Nehmen verstanden.
Nicht nur der Religionsunterricht braucht die Einsichten
anderer Fächer wie Geschichte, Deutsch, Naturwissenschaften
usw.; ebenso sind andere Fächer auf ihn angewiesen, etwa
wenn es um die Bedeutung religiöser Überzeugungen in
geschichtlichen Situationen geht, um die Entschlüsselung
biblischer Darstellungen oder Anspielungen in Literatur,
Kunst oder Musik, oder um die ethischen Probleme
naturwissenschaftlich-technischer Möglichkeiten. Das Konzept
gymnasialer Bildung, an dem erklärtermaßen die große Zahl
unterschiedlicher Fächer beteiligt ist, kommt erst dann
vollends zum Tragen, wenn in Arbeitsteilung und
Zusammenarbeit die Schülerinnen und Schüler etwas davon
wahrnehmen, dass und wie sich die Lebenswirklichkeit in
ihrer Vielfalt erschließt und verantwortlichem Handeln
zugänglich wird. Das ureigene Interesse des
Religionsunterrichts, Glaube und erlebte Wirklichkeit
ineinander zu verschränken, bedingt die Vernetzung mit
den anderen Fächern. Diese verlangt von allen
Beteiligten die Bereitschaft zu wechselseitiger Abstimmung
und zur fächerverbindenden Kooperation.
Die Bildung von (Religions-)Lerngruppen
aus verschiedenen Klassen erschwert die Verwirklichung
dieser Forderung ganz entscheidend.
Schülerinnen
und Schüler im Leben und im Glauben begleiten
Aus unserem Verständnis von den
Aufgaben des Faches ergibt sich neben der Vernetzung mit den
anderen Fächern der Auftrag der Integration in das gesamte
Schulleben. Religionslehrerinnen und –lehrer geben ihm
wichtige Impulse durch Gottesdienste und Andachten, durch
Besinnungstage und die Beteiligung an Schulfesten und
–feiern. Auch wenn die Zuwendung zu jungen Menschen und ihre
Förderung in ihrer jeweils individuellen Situation nicht den
Vertretern bestimmter Fächer vorbehalten sein kann und darf,
vielmehr zum gemeinsam wahrzunehmenden Erziehungsauftrag
gehört, kann nicht übersehen werden, dass
Religionslehrkräfte hier in besonderer Weise gefordert sind
und als Seelsorger einen spezifischen Beitrag erbringen.
Religionslehre als konfessionsorientierter Unterricht
Aus seiner Funktion als
Traditions- und Lebensorientierung verbietet sich eine
Definition des Religionsunterrichts als Religionskunde.
Er hat nicht nur über Vergangenheit und Gegenwart des
Christentums zu informieren, sondern auch die
Verbindlichkeit des biblisch-reformatorischen
Wahrheitsanspruchs, den Zuspruch und den Anspruch des Wortes
Gottes, geltend zu machen und die Möglichkeit dazu
anzubieten, dass sich Lehrkräfte und Schüler gemeinsam damit
auseinandersetzen. Religionsunterricht ist deshalb dem Wesen
nach konfessioneller Unterricht. Drei Dimensionen
sind hierfür maßgeblich: Die konfessionelle Haltung, d.h.
die persönliche Stellungnahme der am Unterricht Beteiligten,
zum zweiten die Prägung durch die Konfessionsgemeinschaft,
die das Fach zur 'Sprachschule' einer konkreten
Konfessionskirche macht, schließlich die (konfessionelle)
Repräsentanz der einen Christenheit, in der das Fach
eine Stimme der Ökumene zur Geltung bringt. Die so
beschriebenen Intentionen verlangen einen eigenständigen
evangelischen Unterricht, in dem die jeweiligen
Überzeugungen offen vertreten werden. Er pflegt die
Beziehungen zur Gemeinde, befasst sich mit den
Glaubensformen der anderen christlichen
Konfessionsgemeinschaften sowie anderer Religionen und
Weltanschauungen und ist immer wieder um eine Kooperation
mit ihnen bemüht. Er besitzt damit eine unverwechselbare
Eigenart gegenüber seinen Ersatz- und Parallelfächern, v. a.
gegenüber einem Fach 'Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde'
(LER).
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