Start

 

bpv

    Über uns
    Satzung
    Leistungen
    Mitgliedschaft

 

Informationen

 

 

Standpunkte

    Gymnasium

 

 

Referate

    Fachgruppen

 

 

Arbeitskreise

    Bildungsbeirat
    Schulpolitik
    Frauenfragen
>   PersVertretung

 

Service

    Presse

 

 

Adressen

 

 

Downloads

 

Organisation

 

 

Gremien

 

 

HPR

 

 

Bezirke

 

 

Dachverbände

 

Vertretung

 

 

Studenten

 

 

Referendare

 

 

Seminarlehrer

 

 

Pensionisten

 
 

PERSONALVERTRETUNG

 

 

siehe auch: Hauptpersonalrat

Vorsitzender: Walter Bertl, hpr@bpv.de

 

Der Arbeitskreis Personalvertretung im bpv besteht aus den vier amtierenden Mitgliedern des Hauptpersonalrates Gruppe der Lehrer an Gymnasien Walter Bertl, Rita Bovenz, Dagmar Bär und Michael Schwägerl, den ersten vier Ersatzmitgliedern der Gruppe im HPR Michael Demel, Dr. Franz Hauber, Wolfgang Krinner und Ottilie Schoofs. Aus den einzelnen Bezirken des bpv wurden in den AK Personalvertretung entsandt: Manuela Helfrich aus Mittelfranken, Utta Kestel (kommunale Schulen), Lilli Nürnberger und Hedwig Schötttler aus München, Ernst Penzel aus Niederbayern, Sabine Mielke aus der Oberpfalz, Jörg Pirkl aus Schwaben, Heidi Würgau-Krüger und Peter Stegmann aus Unterfranken sowie Jürgen Thoma aus Oberfranken.

Der AK Personalvertretung möchte Ihnen hier Informationen für Ihre Personalratsarbeit zur Verfügung stellen und steht auch für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Informationen kosten Geld – Sind Sie schon Mitglied im bpv ?

Für Anregungen zur Gestaltung und zum Inhalt der Informationen sind wir Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Bertl


 

Geschäftsführung im Personalrat

 

1. Gesetzliche Grundlagen

 

2. Personalratswahlen

 

Hinweise für den Wahlvorstand

 

3. Geschäftsführung

 

DBB-Briefe zur Personalratsarbeit

 

 4. Dienstliche Beurteilung

 

5. Anrechnungsstunden

 

6. Bayerisches Disziplinargesetz

 

Das Bayer. Disziplinargesetz finden Sie unter

Bay. Disziplinargesetz - BayDG vom 24.12.05 (BayGVBL 26/2005 S. 665-690)

 

Dazu gibt es ein KMS der Abteilung VI.9 vom 11.9.06 zum Vollzug des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Disziplinargesetzes (BayDG) mit den Anhängen

 

- Hinweise zum Disziplinarverfahren

- Musterschreiben 1 zur Einleitung des Disziplinarverfahrens

- Musterschreiben 2 zum Erlass der Disziplinarverfügung

 

Damit hat die Gymnasialabteilung den Gymnasien Vollzugshinweise gegeben, die an den Gymnasien bzw. beim örtl. Personalrat einsehbar sind.

7. Dienstvereinbarung zur Suchtgefährdung

 

W. Bertl

 
   
   
   
   
   
GiB
   

Aktuelles

 

 

AGW

Stiftung

Wettbewerbe

Publikationen

Kontakt

   
   

Impressum

Archiv

     

informationen>arbeitskreise>persvertretung